Entscheidung im Spruchverfahren
[ 08.09.2010 ] Das OLG Frankfurt a.M. hat am 03.09.2010 entschieden, dass die Telekom im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung der T-Online eine bare Zuzahlung in Höhe von 1,15 Euro je Aktie an ehemalige T-Online Aktionäre leisten muss.





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